Hallo,
das habe ich auch schon mal weitergegeben, auch das Urlaub über den Verfügbaren Urlaub hinaus geht, was auch direkt abgelehnt werden müsste, z.B. wenn man sich im Monat vertan hat, z.B. 25.09. - 15.11. statt 15.10.
Hier würde ich mich über die Änderung auch sehr freuen.
Grüsse
Philipp Klein
Philipp Klein